Unser Gastautor Johannes Ammer hat selbst eine Fruktose-Unverträglichkeit und betreibt unter dem Namen www.Kokosmilch-Eis.de einen Online-Shop für Speiseeis mit einem reduzierten Gehalt an Fruktose und daraus aufgebauten Mehrfachzuckern. Auch schon vor der neuen LMIV konntet Ihr die Zutatenlisten und den genauen Fruktosegehalt seiner Produkte dort finden.
Seit dem 13.12.2014 gelten EU-weit neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln – dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen für Fruktose-Intolerante zusammen.
Beim Einkaufen von Lebensmitteln ist das Studieren der Zutatenliste für Allergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten ja eine feste Gewohnheit.
Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) bringt hier eine Vereinfachung für Laktose-Intolerante und viele Allergiker: Die häufigsten Allergie-Auslöser müssen jetzt ausdrücklich angegeben und in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden, etwa durch Fettdruck oder Großbuchstaben. Zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen: Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch einschließlich Laktose, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid, Lupine und Weichtiere – Fruktose zählt aber hier nicht dazu, wir müssen uns also weiterhin alle Bezeichnungen selber merken, hinter denen sich problematische Zutaten verstecken. Trotzdem werden wir von der neuen Verordnung profitieren: Für die Produktbeschreibungen in Online-Shops gelten nämlich nun die gleichen Bestimmungen wie für die Angaben auf der Verpackung (Ausnahme: Ablaufdatum). Damit muss die Zutatenliste ab sofort auch in Online-Shops angegeben werden, das war bisher nicht nötig sondern nur auf freiwilliger Basis. Der Online-Einkauf von Lebensmitteln wird für uns Betroffene dadurch also einfacher.
Die Nährwert-Tabelle ist erst ab Ende 2016 verpflichtend vorgeschrieben. Wie sie auszusehen hat, ist aber schon jetzt genau geregelt. Leider werden hier wie bisher alle Zuckerarten unter dem Begriff „Zucker“ zusammengefasst, so dass die Nährwert-Tabelle für uns nur begrenzt hilfreich ist. Aber immerhin besser als nichts: Wenn insgesamt nur wenig “Zucker” enthalten sind, bedeutet das ja automatisch auch wenig Fruktose (und wenig Laktose). Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) regelt genau, welche Angaben die Nährwert-Tabelle auflistet; der Fruktose-Gehalt ist darin nicht vorgesehen. Auf den neuen Etiketten von Frusano (rechts) findet Ihr deshalb die einzelnen Zuckerarten in einer separaten Tabelle aufgelistet, nicht mehr wie früher als Teil der Nährwert-Tabelle (links).
Strenger wird das Lebensmittelrecht bei den Angaben zu Nährwerten und gesundheitlichen Wirkungen von Lebensmitteln. Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind generell verboten, wenn diese Aussagen nicht von der EU geprüft und zugelassen wurden. Aber auch Aussagen zu den Nährwerten (z.B.“zuckerfrei“, „fettarm“, „reich an Vitamin C“) sind genau geregelt. Wenn mit bestimmten Nährwert-bezogenen Aussagen geworben wird, dann muss nun auch die entsprechende Zahlenangabe auf dem Etikett vorhanden sein. Leider gibt es nicht viele Hersteller, die mit einem reduzierten Fruktose-Gehalt werben – und die haben ja meist auch schon bisher den Fruktose-Gehalt freiwillig angegeben. Vermutlich wird sich da in der Praxis wenig für uns ändern.
Die neue Verordnung bringt also einige Verbesserungen mit sich, berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse von Fruktose-Intoleranten aber kaum. Eine tolle Neuerung für uns ist die größere Transparenz beim Online-Einkauf von Lebensmitteln, wo jetzt ebenfalls die Zutatenlisten angegeben werden müssen – eigentlich kaum zu glauben, dass das bisher nicht der Fall war. Verstehen müssen wir die Zutatenlisten aber weiterhin selbst, da für problematische Zutaten nach wie vor kein bestimmter Wortlaut vorgeschrieben ist.